Im Ehe- und Familienrecht sind wir für die Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen sowie für Adoptionen und andere Maßnahmen im Bereich des Kindschaftsrechts (z. B. Vaterschaftsanerkennung) zuständig. Insbesondere vor der Eheschließung kann sich eine Beratung über die gesetzlichen Regelungen und ihre Folgen im Scheidungsfall empfehlen. Das gesetzliche Modell geht von einem bestimmten Ehetypus aus, der in der Rechtswirklichkeit häufig nicht mehr gelebt wird. Im Scheidungsfall kann dies zu unangenehmen Überraschungen führen. Wir informieren umfassend über die Rechtslage und entwerfen ggf. einen maßgeschneiderten Ehevertrag, der auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist. Im Fall des Scheiterns einer Ehe können wir als neutrale Instanz durch Scheidungsfolgevereinbarungen helfen, langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, nicht selten in enger Abstimmung mit den von den Vertragsteilen beigezogenen Rechtsanwälten.
> Häufig gestellte Frage: „Was unterscheidet Notare von Rechtsanwälten"
