Unternehmen

Am Anfang steht die Geschäftsidee. Bis der Geschäftserfolg greifbar wird, begegnen dem Unternehmer jedoch zahlreiche Hürden. Diese können auch rechtlicher Art sein. Zusammen mit meinem Team helfe ich Ihnen, die Hürden zu überwinden. Zum Beispiel durch Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform, von der vieles abhängt, wie etwa die Frage einer persönlichen Haftung, die Organisation des Unternehmens oder die Besteuerung und die Bilanzierung.

Der Unternehmer sollte auch die Vorsorge für den Todesfall treffen oder den Fall einer möglichen Scheidung im Auge behalten, damit die Existenz des Unternehmens nicht gefährdet wird. Wird das Unternehmen von mehreren Personen errichtet, muss für einen Ausgleich der verschiedenen Interessen gesorgt werden.

Unternehmen bewegen sich heute in einem sich ständig ändernden Markt mit immer neuen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Unternehmer muss daher in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob seine Unternehmensstruktur nach wie vor passend ist. Das Gesetz eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, von einer Unternehmensform in die andere zu wechseln. Neben der Änderung der Rechtsform kann der Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft oder die Abspaltung eines Betriebsteils geboten sein. Unternehmerische Entscheidungen von besonderer Tragweite betreffen den Erwerb oder die Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Nachfolgeplanung. Zur Risikominimierung ist dabei eine vorausschauende Vertragsgestaltung und eine sorgfältige Prüfung notwendig. In allen diesen Fällen berät Sie der Notar, nicht selten im Zusammenwirken mit in- und ausländischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

Gründung eines Unternehmens (insbesondere Beratung zur passenden Rechtsform und zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrags)

Umstrukturierungsmaßnahmen (etwa Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung)

Corporate Housekeeping (insbesondere Handelsregisteranmeldungen)

Kapitalmaßnahmen

Anteilsverkauf

Nachfolgeplanung

Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,

Änderung der Firma,

Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,

Änderung der Geschäftsanschrift,

Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und

Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.