Beglaubigung

In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Solche Beglaubigungen bestätigen die Authentizität eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung). In diesen Fällen bescheinige ich also entweder, dass eine Abschrift mit ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine spezifische Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Eine rechtliche Überprüfung der Erklärung findet jedoch nicht statt, sofern wir hierzu nicht ausdrücklich einen Auftrag übernehmen.

Soll eine notarielle Urkunde im Ausland eingesetzt werden können, ist hierfür ein spezielles Verfahren erforderlich (Apostille und Legalisation). Dies leiten wir gerne für Sie in die Wege.

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